Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
Common Rail Kontor e.K., Carl-Benz-Straße 4, 76694 Forst – für Geschäftskunden
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Common Rail Kontor e.K. („CRK“, „wir“, „uns“) einschließlich Beratung und sonstiger Nebenleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
(2) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefern.
(3) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AVB. Für deren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
(4) Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AVB in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Wir können es innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware annehmen.
(3) Für Art und Umfang der Lieferung ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend, bei sofortiger Auslieferung ohne Auftragsbestätigung der Lieferschein bzw. die Rechnung.
(4) Die Auswahl der Ware anhand der vom Kunden angegebenen Daten (z. B. Teile-, Typ- oder Referenznummern) liegt in der Verantwortung des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung übernehmen wir nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde stellt sicher, dass die Passgenauigkeit der Ware vor der Bestellung und vor dem Einbau geprüft wird (z. B. durch Abgleich mit dem auszutauschenden Teil) und dass der Einbau ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgt. Verkauft der Kunde die Ware weiter, weist er seine Abnehmer auf diese Erfordernisse hin.
(5) Angaben, Abbildungen und technische Daten in Katalogen, Preislisten und sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Hinweise auf technische Normen dienen der Leistungsbeschreibung und sind keine Garantie.
(6) Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und in Textform als „Garantie“ bezeichnen.
(7) Technische Auskünfte und Beratung, die nicht zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erteilen wir unentgeltlich und nach bestem Wissen. Für sie haften wir nur nach Maßgabe von § 9.
(8) Bestellungen über das Kundenportal: Zugang zum Kundenportal erhalten nur von uns freigeschaltete Geschäftskunden. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter und informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Bestellungen, die unter seinen Zugangsdaten abgegeben werden, muss der Kunde gegen sich gelten lassen, soweit er deren Missbrauch zu vertreten hat.
(9) Mit dem Absenden einer Bestellung im Kundenportal gibt der Kunde ein verbindliches Angebot nach Absatz 2 ab. Die automatische Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist noch keine Annahme. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung. Diese AVB können auf unserer Website jederzeit abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten unsere bei Vertragsschluss gültigen Listenpreise bzw. die dem Kunden im Kundenportal angezeigten kundenbezogenen Preise, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Preise verstehen sich ab Lager (§ 5 Abs. 1) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Verpackung, Fracht, Versicherung und Zoll. Ein Pfand für Austauschteile wird gesondert nach § 4 berechnet.
(2) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzug fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift auf unserem Konto an. Skonto wird nur gewährt, wenn es ausdrücklich vereinbart ist und keine älteren fälligen Rechnungen offen sind.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Vereinbarte Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen entfallen. Der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
(4) Wir können die Annahme einer Bestellung von einer Vorauszahlung abhängig machen. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen (z. B. Zahlungsverzug oder die Ablehnung einer Deckung durch unseren Warenkreditversicherer), können wir für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten (§ 321 BGB).
(5) Ist der Kunde mit einer Zahlung trotz Zahlungserinnerung mehr als acht Wochen in Verzug, werden sämtliche Forderungen aus bereits erfolgten Lieferungen sofort fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung.
(6) Rechnungen und Gutschriften übermitteln wir in einem nach § 14 UStG zulässigen elektronischen Format, gegebenenfalls als strukturierte E-Rechnung. Soweit eine Rechnung in einem sonstigen elektronischen Format (z. B. PDF per E-Mail) übermittelt werden darf, stimmt der Kunde dem zu; dasselbe gilt für Pfandkontomitteilungen. Der Kunde stellt einen geeigneten elektronischen Empfangsweg bereit und teilt Änderungen unverzüglich mit.
(7) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Rechte des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln, bleiben unberührt.
(8) Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands haben uns die für eine steuerfreie Lieferung erforderlichen Nachweise (insbesondere gültige USt-IdNr., Gelangens- bzw. Ausfuhrnachweis) beizubringen. Werden diese nicht erbracht, schuldet der Kunde zusätzlich die in Deutschland geltende Umsatzsteuer.
§ 4 Pfand für Austauschteile (Altteilpfand)
(1) Für Ware, die in Angebot, Auftragsbestätigung oder Lieferschein als pfandpflichtig gekennzeichnet ist (insbesondere Austauschteile), berechnen wir zusätzlich zum Kaufpreis ein Pfand (Altteilpfand). Die Höhe des Pfands ergibt sich aus diesen Unterlagen; ist dort keine Höhe angegeben, beträgt das Pfand 40,00 EUR je Teil zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Pfand ist zusammen mit dem Kaufpreis fällig. Gesetzlich vorgeschriebene Pfänder, insbesondere für Fahrzeug- und Starterbatterien, bestehen unabhängig hiervon und richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Rückgabefrist: Wir sind zur Rücknahme eines Altteils und zur Gutschrift des Pfands nur verpflichtet, wenn das Altteil innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Rechnungsdatum der jeweiligen pfandpflichtigen Lieferung bei uns eingeht und die Rücknahmebedingungen nach Absatz 3 erfüllt. Maßgeblich ist der Eingang bei uns, nicht die Absendung durch den Kunden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
(3) Rücknahmebedingungen: Das Altteil muss
- demselben Teiletyp (gleiche Teile- bzw. Referenznummer) entsprechen wie das gelieferte pfandpflichtige Teil,
- vollständig, nicht zerlegt und aufbereitungsfähig sein; insbesondere darf es keine Schäden durch Unfall, Brand, Wasser oder Gewalteinwirkung und keine über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Beschädigungen aufweisen,
- soweit üblich von Betriebsstoffen entleert und transportsicher verpackt sein,
- unter Angabe der Rechnungs- oder Lieferscheinnummer der pfandpflichtigen Lieferung zurückgegeben werden und
- frachtfrei an uns geliefert werden.
Ergänzende teilespezifische Rücknahmebedingungen, die wir dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss mitgeteilt haben (z. B. auf Lieferschein, Begleitschein oder in unserer Preisliste), gelten zusätzlich.
(4) Prüfung und Gutschrift: Wir prüfen eingehende Altteile. Erfüllt ein Altteil die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3, schreiben wir dem Kunden das für die zugeordnete Lieferung berechnete Pfand gut. Mit der Gutschrift geht das Eigentum am Altteil auf uns über. Erfüllt ein Altteil die Voraussetzungen nicht, teilen wir dies dem Kunden mit. Der Kunde kann innerhalb von vier Wochen nach dieser Mitteilung die Rücksendung des Altteils auf seine Kosten verlangen; anderenfalls sind wir berechtigt, das Altteil zu verwerten oder zu entsorgen.
(5) Zuordnung: Ein zurückgegebenes Altteil wird der ältesten noch offenen und noch nicht abgelaufenen Pfandposition desselben Teiletyps zugeordnet, soweit der Kunde bei der Rückgabe nicht eine bestimmte Lieferung bezeichnet.
(6) Erlöschen: Mit Ablauf der Frist nach Absatz 2 erlöschen sämtliche Ansprüche des Kunden auf Rücknahme eines Altteils sowie auf Gutschrift oder Erstattung des Pfands für die betreffende Lieferung endgültig; das Pfand verbleibt bei uns. Ein Anspruch auf Rücknahme und Gutschrift besteht ferner nicht für Altteile, die die Rücknahmebedingungen nach Absatz 3 nicht erfüllen, und nicht für Altteile, die über die Anzahl der an den Kunden gelieferten und noch offenen pfandpflichtigen Teile desselben Teiletyps hinausgehen.
(7) Freiwillige Rücknahme (Kulanz): Nehmen wir Altteile nach Ablauf der Frist nach Absatz 2 oder sonst ohne Rechtspflicht zurück oder erteilen wir hierfür eine Gutschrift, geschieht dies freiwillig, im Einzelfall und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ob und in welcher Höhe wir eine solche Gutschrift erteilen, entscheiden wir nach freiem Ermessen. Auch eine wiederholte oder regelmäßige Kulanz begründet keinen Anspruch für andere Fälle oder für die Zukunft und lässt die Frist nach Absatz 2 unberührt. Ein Verzicht auf diese Frist bedarf unserer ausdrücklichen Erklärung in Textform.
(8) Pfandkonto: Wir führen für den Kunden ein Pfandkonto, dessen Stand der Kunde bei uns erfragen kann. Mitteilungen über den Stand des Pfandkontos dienen ausschließlich der Information; sie sind kein Anerkenntnis und verlängern oder hemmen die Frist nach Absatz 2 nicht. Pfandgutschriften verrechnen wir mit fälligen oder künftigen Forderungen gegen den Kunden; ein danach verbleibendes Guthaben zahlen wir auf Verlangen des Kunden aus.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW (Incoterms® 2020) ab unserem Geschäftssitz bzw. dem in der Auftragsbestätigung genannten Lager. Dieser Ort ist auch Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung.
(2) Versenden wir die Ware auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
(3) Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Sie können gesondert abgerechnet werden.
(4) Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesagt sind. Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und eine vereinbarte Vorauszahlung bei uns eingegangen ist. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf an das Transportunternehmen übergeben oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Bestands- und Lieferzeitangaben auf unserer Website und im Kundenportal sind unverbindlich.
(5) Werden wir von unseren Lieferanten trotz rechtzeitigen und ausreichenden Deckungsgeschäfts aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, informieren wir den Kunden unverzüglich und teilen ihm, soweit möglich, eine neue Lieferfrist mit. Ist die Ware auch innerhalb dieser Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstatten wir unverzüglich.
(6) Der Eintritt eines Lieferverzugs und die Rechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 286 BGB); Schadensersatz schulden wir nur nach Maßgabe von § 9.
(7) Ware auf Abruf ist in möglichst gleichmäßigen Mengen und Zeitabständen abzurufen, spätestens jedoch innerhalb von zehn Wochen nach Vertragsschluss, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ruft der Kunde nicht rechtzeitig ab, können wir die Ware nach Setzen einer Nachfrist von zwei Wochen in Rechnung stellen und ausliefern oder einlagern.
(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, können wir Ersatz des entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) verlangen.
(9) Die Ware ist nach Eintreffen beim Kunden unverzüglich zu entladen. Verzögert sich die Entladung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen um mehr als zwei Stunden, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Standzeitkosten.
(10) Verpackungen nehmen wir im Rahmen unserer gesetzlichen Rücknahmepflichten nach der Verordnung (EU) 2025/40 und dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) zurück. Die Rückgabe erfolgt nach vorheriger Abstimmung frachtfrei an unseren Geschäftssitz. Zwingende gesetzliche Rücknahme- und Verwertungspflichten bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor („Vorbehaltsware“).
(2) Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten angemessen gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändungen) oder einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Kunde uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Kosten einer erforderlichen Intervention trägt der Kunde, soweit sie von dem Dritten nicht erstattet werden.
(3) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, verarbeiten oder einbauen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder dem Einbau gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nachkommt.
(4) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder untrennbar verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den übrigen Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung.
(5) Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen; die Fristsetzung ist entbehrlich, soweit das Gesetz dies vorsieht. Das Herausgabeverlangen allein ist kein Rücktritt.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
§ 7 Rücknahme mangelfreier Ware
(1) Der Kunde hat kein Recht, mangelfreie Ware zurückzugeben. Das gilt insbesondere bei Fehl- oder Überbestellungen, bei fehlender Verwendbarkeit für den vom Kunden vorgesehenen Zweck und bei Wegfall des Bedarfs. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln (§ 8) bleiben unberührt; für Altteile gilt ausschließlich § 4.
(2) Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform (z. B. unter Vergabe einer Rücksendenummer). Auf die Zustimmung besteht kein Anspruch; wir entscheiden hierüber im Einzelfall nach freiem Ermessen. Auch eine wiederholte oder regelmäßige Rücknahme begründet keinen Anspruch für andere Fälle oder für die Zukunft.
(3) Auch bei erteilter Zustimmung setzt die Rücknahme voraus, dass die Ware unbenutzt, nicht eingebaut, vollständig, in unbeschädigter Originalverpackung und wiederverkaufsfähig ist und bei Rücksendung noch zu unserem aktuellen Lieferprogramm gehört. Ausgeschlossen von der Rücknahme sind Sonderanfertigungen, auf Wunsch des Kunden eigens beschaffte Ware sowie elektrische und elektronische Teile, deren Verpackung oder Versiegelung geöffnet wurde.
(4) Die Rücksendung erfolgt frachtfrei und auf Gefahr des Kunden. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Ware können wir zurückweisen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zurücksenden; eine Gutschrift erfolgt in diesem Fall nicht. Gleiches gilt für Ware, die die Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht erfüllt.
(5) Für zurückgenommene Ware erteilen wir eine Gutschrift auf den berechneten Nettowarenwert abzüglich einer Bearbeitungspauschale, deren Höhe wir dem Kunden mit der Zustimmung mitteilen. Die Gutschrift wird mit offenen oder künftigen Forderungen verrechnet; eine Auszahlung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
§ 8 Mängelrechte
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen; im Übrigen gilt § 377 HGB. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Transportschäden sind zusätzlich gegenüber dem Transportunternehmen zu dokumentieren. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, sind Ansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung; hierzu gehören die Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrags sind. Branchenübliche Abweichungen sowie Änderungen aufgrund technischen Fortschritts sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
(3) Ist die Ware mangelhaft, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Der Kunde hat uns hierzu die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und die beanstandete Ware auf Verlangen zurückzugeben. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Wir können die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis zahlt; er darf jedoch einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil zurückbehalten.
(4) Den Aus- und Einbau führen wir nicht selbst durch. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen (§ 439 Abs. 3 BGB) erstatten wir in angemessener Höhe, im Zweifel auf Grundlage der Arbeitszeitvorgaben des Herstellers oder anerkannter Arbeitswertkataloge und eines marktüblichen Stundenverrechnungssatzes. Der Kunde hat den Einbau und den Mangel auf Verlangen nachzuweisen und die beanstandete Ware für eine Prüfung aufzubewahren. Ein Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen besteht nicht, wenn der Kunde die Ware eingebaut hat, obwohl ihm der Mangel bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war.
(5) Stellt sich heraus, dass kein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, kann der Kunde die uns durch die Prüfung entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) zu ersetzen haben, es sei denn, er konnte dies nicht erkennen.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine hierfür gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach dem Gesetz entbehrlich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen schulden wir nur nach Maßgabe von § 9.
(7) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhaftem Einbau oder fehlerhafter Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung von Einbau- oder Bedienungsanleitungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Behandlung oder Lagerung oder auf Änderungen und Reparaturen beruht, die ohne unsere Zustimmung vorgenommen wurden.
(8) Für Ware, die ausdrücklich als gebraucht verkauft wird, sind Mängelansprüche ausgeschlossen; § 9 Abs. 1 bleibt unberührt. Aufbereitete Austauschteile gelten nicht als gebrauchte Ware im Sinne dieses Absatzes.
(9) Die gesetzlichen Regelungen zum Rückgriff in der Lieferkette (§§ 445a, 445b, 478 BGB) bleiben unberührt. Bevor der Kunde einen von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch anerkennt oder erfüllt, hat er uns zu benachrichtigen und uns Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
§ 10 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche nach § 9 Abs. 1, für Ansprüche wegen Mängeln bei Bauwerken und bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), sowie für die gesetzlichen Sonderregelungen in § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB und beim Rückgriff in der Lieferkette (§§ 445b, 478 BGB). Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Die Frist nach Absatz 1 gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Ansprüche.
(4) Eine Stellungnahme von uns zu einer Mängelrüge gilt nicht als Aufnahme von Verhandlungen über den Anspruch oder die ihn begründenden Umstände, wenn wir den Anspruch darin in vollem Umfang zurückweisen.
§ 11 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die unsere Leistung oder die unserer Lieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Embargos, Pandemien, erhebliche Störungen der Lieferketten), befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Wir informieren den Kunden unverzüglich.
(2) Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erfüllten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten wir unverzüglich. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 12 Produktbeobachtung und Rückruf
(1) Der Kunde darf die Ware nicht verändern und keine Kennzeichnungen, Warn- oder Sicherheitshinweise entfernen oder verändern. Verstößt er schuldhaft hiergegen, stellt er uns im Innenverhältnis von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
(2) Der Kunde informiert uns unverzüglich in Textform über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Ware und über mögliche Produktfehler.
(3) Ist wegen eines Produktfehlers ein Rückruf oder eine Warnung erforderlich, wirkt der Kunde nach besten Kräften an den von uns für erforderlich gehaltenen Maßnahmen mit, insbesondere durch die Ermittlung und Übermittlung der Daten seiner Abnehmer, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; Kosten, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er selbst.
§ 13 Exportkontrolle und Sanktionen
(1) Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, Embargos oder sonstiger Sanktionen, entgegenstehen. Verzögerungen durch erforderliche Genehmigungen oder Prüfungen verlängern Lieferfristen entsprechend. Ist eine Lieferung danach unzulässig, sind wir zum Rücktritt berechtigt; Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.
(2) Bei Weitergabe oder Ausfuhr der Ware hat der Kunde alle anwendbaren Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts einzuhalten und die hierfür erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen auf eigene Kosten einzuholen bzw. abzugeben.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, von uns gelieferte Ware weder unmittelbar noch mittelbar in die Russische Föderation oder nach Belarus oder zur Verwendung in diesen Ländern zu verkaufen, auszuführen oder wieder auszuführen. Er stellt sicher, dass auch seine Abnehmer entsprechend verpflichtet werden, und informiert uns unverzüglich, wenn ihm Tätigkeiten Dritter bekannt werden, die diesen Zweck vereiteln könnten.
(4) Ein Verstoß gegen Absatz 2 oder 3 ist eine wesentliche Vertragsverletzung. Wir sind in diesem Fall berechtigt, ohne Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und weitere Lieferungen zu verweigern. Der Kunde ersetzt uns alle daraus entstehenden Schäden und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, soweit er den Verstoß zu vertreten hat.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt, Minderung) bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(2) Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist unser Geschäftssitz; für die Lieferung gilt § 5 Abs. 1.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(6) Liegen diese AVB auch in anderen Sprachen vor, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(7) Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
